Leistungen
Steuerberatungsgebühren
Steuerberatungsgebühren/Honorar
Unsere Leistungen werden nach der für Steuerberater verbindlichen Gebührenordnung – der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Sie legt mit Hilfe der sogenannten Betragsrahmengebühr einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die erbrachten Leistungen fest. Im Bereich dieser rechtlichen Vorgaben kommen wir Ihnen natürlich mit angemessenen Honoraren entgegen.
Die Höhe des Honorars bemisst sich nach dem Einkommen, dem Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsrisiko, dem erforderlichen Zeitaufwand, dem Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen, sowie Ihren persönlichen steuerrechtlichen Verhältnissen.
Die Steuerberatergebührenverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten und die Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten wie der Buchführungspflicht.
Gerne vereinbaren wir auch Pauschalhonorare, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen ermitteln wir entsprechend Ihren Bedürfnissen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot bezüglich unserer Vergütung. Um unseren Mandanten einen optimierten Kostenrahmen anbieten zu können, bieten wir in unserer Kanzlei unsere Leistungen auch dem Bausteinprinzip an, d. h. Sie zahlen nur die Leistung, die Sie auch in Anspruch nehmen und keine Pauschale, bei der Sie Leistungen mit zahlen, die Sie gar nicht benötigen. Für nähere Informationen finden Sie hier unseren Dienstleistungskatalog.
Erstberatung
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt eindeutig das maximale Honorar für die Erstberatung (§21 Absatz 1). Sie investieren daher in ein erstes Beratungsgespräch maximal bis zu 180 Euro (zzgl. USt). Zusätzlich wird dieser Betrag bei weiterer Bearbeitung Ihrer Fragestellung auf die entstehenden Gebühren angerechnet. Bei einer Kontaktaufnahme, Honorarfrage oder einer Mandatserteilung entstehen selbstverständlich noch keine Kosten.
Laufende Finanzbuchhaltung
Bei uns können Sie die Höhe Ihrer Steuerberatungsgebühren selbst bestimmen!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit aus unserem Dienstleistungskatalog das für Sie passende Paket zu wählen
Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten
Steuerberaterkosten können größtenteils steuerlich geltend gemacht werden. Beratungsleistungen und Besprechungen bezüglich Ihrer Einkunftserzielung sind generell steuerlich abzugsfähig. Wir beraten Sie für Ihren größtmöglichen persönlichen und betrieblichen Erfolg!
Eine Investition die sich lohnt!